Viele unserer Kunden sind Privatzahler. Diese können durch ordnungsgemäße Rechnungslegung unserer Leistungen, nach § 35 a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beim Finanzamt geltend machen.
Zuverlässigkeit, Loyalität und Qualität
Das sind die Eigenschaften, die unsere Dienstleistung prägen und für Sie als Kunden ein wesentlicher Bestandteil Ihres Auftrags sind. Sie können sich darauf verlassen, dass die Dienstleistung, wie gewünscht termintreu erbracht wird. Auch wenn es zu einem kurzfristigen Ausfall kommt, sind wir in der Lage schnell zu agieren und Ihren Wunsch zu erfüllen. Das sind die Werte, auf die wir bauen, damit wir Ihr Partner für einen lebenswerten Alltag sind. Sollte doch mal irgendetwas sein, ist dies nicht Ihre Sorge. Sie haben den Vorteil, dass unsere Mitarbeiter über uns haftpflicht- und unfallversichert sind und wir im Schadenfall schnell einen Ausgleich schaffen können.
Abrechnung über die Krankenkasse / Pflegekasse
Bei verordneten Hilfeleistungen im Haushalt (Verordnungsschein) werden unsere Leistungen im Umfang der Bewilligung direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Hierzu benötigen wir nur die Bewilligung und Ihr Vertrauen, diese Leistungen durchführen zu können.
Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson Ihres Angehörigen, übernehmen wir für Sie die Versorgung und Betreuung der zu versorgenden Pflegeperson. Die Organisation der Abrechnung über die Pflegekasse erfolgt hierbei vollkommen unkompliziert durch unsere fachkompetenten Verwaltungsmitarbeiter. Dabei haben Sie jederzeit die Wahl, die Verhinderungspflege stundenweise oder in größeren Zeiträumen in Anspruch zu nehmen.
Betreuungsleistungen in der Häuslichkeit
Darüber hinaus haben Sie als Kunde die Möglichkeit, unsere niederschwelligen durch die Pflegekasse finanzierten Betreuungsangebote wahrzunehmen.