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Nachgefragt

zusätzliche Entlastungsleistungen

Jedem Pflegegradinhaber ab Pflegegrad I, steht monatlich 125,00 Euro für zusätzliche Entlastungsleistungen zu. Diese Leistungen beinhalten keine pflegerischen Leistungen, sondern sind vielmehr Leistungen, die in jeder privaten Häuslichkeit auftreten und bei deren Verrichtung Unterstützung oder Hilfe benötigt wird. Dieses zusätzliche Entlastungsgeld gilt in dieser Form nicht für Bewohner stationärer Einrichtungen.

Die 125,00 Euro werden automatisch bei Erhalt eines Pflegegrades dem Empfänger zugeordnet, aber nicht immer auf dem Bescheid der Pflegekasse gesondert ausgewiesen. Die Höhe beträgt immer 125,00 Euro, egal wie hoch der Pflegegrad ist. Dieses Geld wird nicht, auch nicht bei Pflegegeldempfängern, auf das Konto überwiesen oder ausgezahlt, sondern verbleibt bei der Pflegekasse, wie ein sogenanntes Ansparkonto.

Der Empfänger ist verpflichtet, sich ein Unternehmen zu suchen, wie z.B. das Serviceteam Ostseeland, das zugelassen ist diese Leistungen durchführen zu dürfen und auch mit dem Pflegekassen abzurechnen. Dies ist eine Grundvoraussetzung.

Die Abrechnung der Leistungen bei Ihnen erfolgt dann direkt, über Abtretungen, mit den Pflegekassen. Nicht verbrauchtes Budget, wird durch die Pflegekasse angespart und kann bis zum 30.06. des Folgejahres endgültig verwendet werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Wiebke Wüstholz
Servicemanagerin

Serviceteam Ostseeland - Alltags- und Familienservice

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